Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Aufträge über Leistungen der Oberflächenveredelung, Renovierung und Raumgestaltung — insbesondere die Neugestaltung von Möbeln, Küchen, Türen und Innenflächen mit hochwertigen Designoberflächen — die Kunden der Retrena GbR, Eichgehrenweg 21, 70565 Stuttgart (nachfolgend „Retrena“) erteilen.
(2) Kunde im Sinne dieser AGB ist sowohl der Verbraucher (§ 13 BGB) als auch der Unternehmer (§ 14 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn Retrena ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Angebote, Online-Rechner und Auftragserteilung
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
(2) Stellt Retrena auf der Website Online-Rechner bereit (z. B. einen Küchenrechner zur Preisermittlung), sind die dort angezeigten Preise und Ergebnisse unverbindliche Orientierungswerte auf Grundlage der Eingaben des Nutzers. Sie stellen kein Angebot dar und begründen keinen Anspruch auf Ausführung zu den angezeigten Konditionen. Verbindlich ist ausschließlich das individuelle Angebot, das Retrena dem Kunden im Anschluss übermittelt.
(3) Auf Anfrage erstellt Retrena ein individuelles Angebot. Grundlage des Angebots sind die Angaben des Kunden, insbesondere übermittelte Fotos, Maße und Zustandsbeschreibungen der zu bearbeitenden Objekte. Angebote werden in Textform übermittelt, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp; auch auf diesen Wegen übermittelte Angebote sind wirksam und maßgeblich.
(4) Angebote sind, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Retrena kann ein Angebot bis zum Zugang der Annahme durch den Kunden jederzeit widerrufen oder anpassen, insbesondere bei zwischenzeitlichen Änderungen von Material- oder Beschaffungskosten oder bei erkennbaren Irrtümern (z. B. Rechen- oder Übertragungsfehlern).
(5) Der Auftrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) bestätigt oder das Angebot unterzeichnet (Auftragsbestätigung). Mit der Auftragsbestätigung ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.
(6) Weicht der tatsächliche Zustand der Objekte bei Ausführungsbeginn erheblich von den Angaben des Kunden ab, informiert Retrena den Kunden unverzüglich. Die Parteien stimmen in diesem Fall eine Anpassung des Auftrags ab. Kommt keine Einigung zustande, sind beide Parteien berechtigt, sich vom Auftrag zu lösen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem bestätigten Angebot.
(2) Die Ausführung erfolgt nach Vereinbarung entweder beim Kunden vor Ort oder in der Werkstatt von Retrena (auf Wunsch mit Hol- und Bringservice).
(3) Handelsübliche und zumutbare Abweichungen in Farbton, Struktur und Oberflächenbild der eingesetzten Materialien bleiben vorbehalten. Darstellungen von Dekoren auf Bildschirmen sind unverbindlich; maßgeblich ist das vereinbarte Originalmuster.
§ 4 Preise
(1) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese im Angebot gesondert ausgewiesen ist.
(2) Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden ausgeführt und gesondert berechnet.
(3) Zeigen sich bei der Ausführung Beschädigungen oder Vorschäden an den zu bearbeitenden Objekten (z. B. beschädigte Oberflächen der Fronten), deren Beseitigung für eine fachgerechte Ausführung der beauftragten Leistung erforderlich ist, werden die hierfür notwendigen Reparatur- und Vorarbeiten nach dem jeweils gültigen Stundensatz von Retrena abgerechnet. Soweit möglich und zumutbar, weist Retrena den Kunden vor Ausführung solcher Arbeiten auf den erforderlichen Reparaturbedarf und den voraussichtlichen Aufwand hin. Der tatsächlich angefallene Aufwand wird im Montageprotokoll dokumentiert und dem Kunden gemeinsam mit der Abschlussrechnung in Rechnung gestellt.
§ 5 Zahlungsbedingungen für Verbraucher
(1) Nach der Auftragsbestätigung erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises. Die Anzahlung ist vor Auftragsbeginn zu begleichen; sie deckt insbesondere die Beschaffung der individuell für den Auftrag zugeschnittenen Materialien sowie die Planungs- und Vorbereitungsleistungen ab. Retrena beginnt mit der Ausführung des Auftrags erst nach vollständigem Eingang der Anzahlung; vereinbarte Ausführungstermine verschieben sich entsprechend, wenn die Anzahlung nicht rechtzeitig eingeht.
(2) Die restlichen 50 % des Gesamtpreises werden nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung fällig. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden direkt per Kreditkarte oder per Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).
§ 6 Zahlungsbedingungen für Unternehmer
(1) Bei Aufträgen von Unternehmern erfolgt die Abrechnung per Rechnung. Rechnungen sind, sofern nicht individuell abweichend vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
(2) Retrena ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teile der Leistung angemessene Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB zu verlangen. Vereinbarte Abschläge werden im Angebot ausgewiesen.
(3) Der Unternehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 7 Ausführungsfristen, Termine und Terminabsagen
(1) Ausführungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögert sich die Ausführung durch Umstände, die Retrena nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Materialien, fehlende Mitwirkung des Kunden), verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Retrena informiert den Kunden unverzüglich über absehbare Verzögerungen.
(3) Der Kunde kann einen vereinbarten Ausführungs- oder Montagetermin kostenfrei absagen oder verschieben, wenn er Retrena mindestens 48 Stunden vor dem Termin telefonisch oder in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) informiert.
(4) Sagt der Kunde einen Termin weniger als 48 Stunden vorher ab oder kann die Leistung zum vereinbarten Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden (z. B. kein Zugang zu den Räumlichkeiten), ist Retrena berechtigt, den dadurch nachweislich entstandenen Aufwand (insbesondere vergebliche Anfahrt und nicht anderweitig einsetzbare Arbeitszeit) angemessen in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(5) Retrena ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten sorgfältig ausgewählter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass seine Angaben zu den zu bearbeitenden Objekten (insbesondere Fotos, Maße und Zustandsbeschreibungen) zutreffend und vollständig sind.
(2) Bei Ausführung vor Ort sorgt der Kunde zum vereinbarten Termin für freien Zugang zu den Räumlichkeiten, freigeräumte und zugängliche Arbeitsflächen sowie einen Stromanschluss.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entsteht Retrena dadurch nachweislich Mehraufwand (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten), kann Retrena diesen Mehraufwand nach vorheriger Ankündigung angemessen in Rechnung stellen.
§ 9 Abnahme
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß fertiggestellte Leistung abzunehmen (§ 640 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn Retrena dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur, wenn Retrena ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
(3) Der Ingebrauchnahme der bearbeiteten Objekte durch den Kunden steht eine Abnahme gleich.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Von Retrena gelieferte und noch nicht fest verbaute bzw. verarbeitete Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von Retrena.
§ 11 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Liegt ein Mangel vor, hat Retrena zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie — bei Verschulden — Schadensersatz zu.
(3) Keine Mängel sind Schäden oder Veränderungen, die auf natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung oder Reinigung, mechanischer Beschädigung nach Abnahme oder eigenmächtiger Nachbearbeitung durch den Kunden oder Dritte beruhen. Die von Retrena übergebenen Pflegehinweise sind zu beachten.
§ 12 Haftung
(1) Retrena haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Retrena nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Aufträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz erteilt werden (z. B. Beauftragung per E-Mail, Telefon oder WhatsApp), ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das Retrena nachfolgend belehrt. Vertragsschluss im Sinne der folgenden Belehrung ist die Auftragsbestätigung gemäß § 2 Abs. 5 dieser AGB.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Retrena GbR
Eichgehrenweg 21
70565 Stuttgart
Telefon: +49 1575 5559568
E-Mail: info@retrena.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn Retrena die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Retrena verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Retrena GbR, Eichgehrenweg 21, 70565 Stuttgart, E-Mail: info@retrena.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: …
Bestellt am (*)/erhalten am (*): …
Name des/der Verbraucher(s): …
Anschrift des/der Verbraucher(s): …
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): …
Datum: …
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 14 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Retrena ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Stuttgart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.